Alle Schulen in Niedersachsen sind nach dem Niedersächsischen Schulgesetz § 32 verpflichtet, jährlich den Erfolg ihrer Arbeit zu überprüfen und zu bewerten. Durch interne Evaluation gewinnen die Schulen das für den schulischen Entwicklungsprozess notwendige Steuerungswissen auf der Grundlage von Daten. Dies unterstützt den permanenten Lern- und Selbstreflexionsprozess der Schulen.
Hilfreiche Fragen sind:
Die an Schule Beteiligten erhalten ein Bild über die Effektivität von Prozessen, die Wirksamkeit von vereinbarten Maßnahmen, aber auch Informationen über erwünschte und unerwünschte Effekte ihres schulischen Handelns. Die gewonnenen Daten werden analysiert, vor dem Hintergrund der festgelegten Zielgrößen bewertet sowie für die Anpassung der schulischen Prozesse genutzt.
Alle an Schule Beteiligten können von einer internen Evaluation profitieren. Dies zeigt beispielhaft die folgende Grafik:
Für den BBS-Bereich sind Vorschläge und Hinweise zum Aufbau eines schulischen Controllings im „Handbuch Schulisches Controlling“ zusammengestellt. Zugang finden Sie unter dem nebenstehenden Link.