Die Frage, wer im Rahmen einer internen Evaluation an einer Schule einbezogen werden soll, ist einfach zu beantworten: möglichst jede oder jeder, die oder der am Untersuchungsgegenstand unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Ein Ziel von internen Evaluationen ist es, dass möglichst alle betroffenen Mitglieder der Schulgemeinschaft mit ihren Anliegen und Ansprüchen angemessen berücksichtigt werden.
Die Schulen organisieren eigenverantwortlich die Planung und Durchführung der Evaluation. Es hat sich als sinnvoll erwiesen, hierfür eine zuständige Person zu beauftragen. Sie ist Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für Fragen und informiert regelmäßig über den Verlauf der internen Evaluation. Um die Akzeptanz zu sichern, sollten alle Beteiligten frühzeitig eingebunden werden.
Wertvolle Impulse können sich auch aus der Vernetzung mit anderen Schulen ergeben, indem Erfahrungen mit interner Evaluation untereinander genutzt werden.